Hewlett-Packard Softwarelizenzvereinbarung

Hewlett-Packard Softwarelizenzvereinbarung


ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERLIEGT DEN NACHFOLGEND GENANNTEN HP-SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN. Das Recht zur Benutzung dieser Software wird dem Kunden nur gewährt, wenn er den Bedingungen dieser Lizenz zustimmt.

HP SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN

Die im Folgenden aufgeführten Lizenzbedingungen gelten für den Gebrauch der dem Produkt beiliegenden Software, falls Sie keine anderweitige Vereinbarung mit Hewlett-Packard unterzeichnet haben.

Lizenzerteilung. Hewlett-Packard erteilt Ihnen eine Lizenz zur Verwendung eines Exemplars der Software. „Verwendung“ bedeutet Speichern, Laden, Installieren, Ausführen und Anzeigen der Software. Sie dürfen die Software weder modifizieren noch irgendwelche Lizenzierungs- oder Kontrollfunktionen der Software deaktivieren. Wenn die Software für die „gleichzeitige Verwendung“ durch mehrere Benutzer lizenziert ist, darf die Software nur von der maximal zulässigen Anzahl an Benutzern verwendet werden.

Eigentumsrechte. Die Software ist Eigentum von Hewlett-Packard bzw. der Drittlieferanten und durch diese urheberrechtlich geschützt. Ihre Lizenz überträgt Ihnen kein Besitzrecht an der Software und stellt keinen Verkauf von Rechten an der Software dar. Drittlieferanten von Hewlett-Packard können ihre Rechte im Falle einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen geltend machen.

Kopien und Adaptionen. Sie dürfen Kopien und Adaptationen der Software nur für Archivierungszwecke anfertigen bzw. nur dann, wenn das Kopieren oder Adaptieren ein unumgänglicher Schritt im autorisierten Gebrauch der Software ist. Sie müssen auf allen Kopien oder Adaptationen sämtliche Copyright-Vermerke der Originalsoftware reproduzieren. Sie dürfen die Software nicht auf ein öffentliches Netzwerk kopieren.

Keine Zerlegung oder Entschlüsselung. Sie dürfen die Software nicht disassemblieren oder dekompilieren, es sei denn, Sie haben dazu vorher von HP eine schriftliche Genehmigung erhalten. In einigen Rechtsprechungen ist die Zustimmung von HP für eine begrenzte Disassemblierung oder Dekompilierung u.U. nicht erforderlich. Sie sind verpflichtet, HP auf dessen Ersuchen hinreichend detaillierte Informationen über jegliches Zerlegen oder Dekompilieren zu liefern. Sie dürfen die Software nur entschlüsseln, wenn dies für den Betrieb der Software unbedingt erforderlich ist.

Übertragung. Ihre Lizenz erlischt automatisch beim Übertragen der Software. Bei der Übertragung müssen Sie die Software einschließlich aller Kopien und der zugehörigen Dokumentation an den Empfänger übergeben. Der Empfänger muss die Lizenzbedingungen als Voraussetzung für die Übertragung akzeptieren.

Kündigung. HP kann diese Lizenz bei jeglichem Verstoß gegen die hier aufgeführten Lizenzbedingungen kündigen. Bei der Kündigung müssen Sie die Software mit allen Kopien, Anpassungen und zusammengefassten Softwarekomponenten jeder Art umgehend vernichten.

Exportanforderungen. Die Software oder Kopien bzw. adaptierte Versionen der Software dürfen nicht exportiert oder erneut exportiert werden, wenn dies gegen geltende Gesetze oder Bestimmungen verstößt.

Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Die Entwicklung der Software und ihrer Begleitdokumentation erfolgte ausschließlich mit nicht öffentlichen Mitteln. Sie werden als „kommerzielle Computersoftware“ nach DFARS 252.227-7013 (Oktober 1988), DFARS 252.211-7015 (Mai 1991) oder DFARS 252.227-7014 (Juni 1995), als „kommerzieller Gegenstand“ nach FAR 2.101(a) (Juni 1987) oder als „eingeschränkte Computersoftware“ nach FAR 52.227-19 (Juni 1987) (oder jeder anderen äquivalenten behördlichen Bestimmung oder Vertragsklausel), je nachdem, welche Definition zutrifft, ausgeliefert und lizenziert. Ihnen stehen nur die Rechte zu, die Ihnen für diese Software und jegliche beiliegende Dokumentation durch die zutreffende DFAR- oder FAR-Klausel oder die gängige HP Softwarevereinbarung für das entsprechende Produkt gewährt werden.

HP LaserJet P1000 P1500 Hewlett-Packard Softwarelizenzvereinbarung